
0-10 Minuten: Während Sie sich diesen Leitfaden durchlesen, kümmern wir uns um die Mitarbeiterauswahl, sodass die Leckortung zügig durchgeführt werden kann und eine hilfreiche Erstmaßnahme getroffen wird. Parallel informieren Sie bitte Ihre Versicherung, da diese im Normalfall die Kosten der Gesamtmaßnahme trägt. Gerne können wir Sie auch hier beraten.
Der Mitarbeiter wird sich bei Ihnen melden, sobald er sich auf den Weg zu Ihnen macht. In dieser Zeit räumen Sie bitte die zu begutachtende Stelle frei.
Der Mitarbeiter führt eine Leckageortung durch, um festzustellen, woher das Wasser kommt.
Ist die Stelle bekannt, ist der Mitarbeiter dazu angehalten diese freizulegen, falls es sich beispielsweise um ein Wasserohr in der Wand handelt.
30 - 60 Minuten: Eine Reparatur/Notabdichtung wird soweit möglich durchgeführt.
Je nach Menge des ausgetretenen Wassers, stellen Ihnen die Mitarbeiter umgehend einen Raumlufttrockner zur Verfügung, um zu einem schnellen Abtrocknungserfolg beizutragen.
Ist eine Trocknung des Untergrunds notwendig, wird diese am Folgetag erfolgen.
Nachdem sich die Aufregung gelegt hat, ist Zeit für die wichtigen Themen.
60 - 70 Minuten:
Sie erhalten von uns bevor die Baustelle verlassen wird, eine Abtretungserklärung, sodass wir die komplette Abwicklung mit der Versicherung für Sie, falls gewünscht übernehmen können.
Bezahlung: Im Normalfall übernimmt die Gebäudeversicherung alle Zahlungen, die in folge des Schadens aufgetreten sind, sofern dies in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist. Die Ursache wird ggf. vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gezahlt. Wird aber in Nachgang geklärt von uns.
Sämtliche Gegenstände die in Ihrer Wohnung infolge des Schadens zerstört wurden, werden von Ihrer Hausratversicherung übernommen.
Falls der Extremfall eintritt und Sie aufgrund der Schwere des Wasserschadens die Wohnung in der Sanierungsphase nicht mehr nutzen können, haben wir ebenfalls schon Appartments zur Unterbringung, direkt für Sie parat.
Zweiter Schadenstag:
Die Trocknung, falls notwendig, beträgt im Standardfall etwa 7-21 Tage.
Woche 3 - 7:
Nach dieser Zeit beginnt die Wiederherstellung, die von der Versicherung deckungsgleich bezahlt wird.
Die Wiederherstellung wird ebenfalls von uns koordiniert.
Selbstverständlich werden wir jeden Schaden separat einschätzen.
Haftungauschluss:
Der oben genannte Ablauf dient lediglich als eine grobe zeitliche Koordinierung, sowie einer Einordnung, ab wann mit welchen Arbeiten begonnen wird.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und jeder Schaden ist einzeln zu betrachten.